TRANSPORTINFORMATIONEN
Wichtige Information für den Empfang der Ware:
- Prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt und untersuchen Sie die Verpackung von allen Seiten! Verdeckte Transportschäden müssen gem. HGB innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übernahme der Ware schriftlich dem Transportunternehmen gemeldet werden. Später entdeckte Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung beim Transport zurückzuführen sind, werden nach Ablauf dieser Fristen von den Versicherungen nicht mehr anerkannt und ersetzt. Teilen Sie uns daher binnen 5-6 Kalendertagen etwaige Schäden unverzüglich mit.
- Melden Sie den Schaden wie unten angeführt!
- Die von Solarfox zur Schadensregulierung benötigten Unterlagen (inklusive ausgefülltem Transportschadenformular) senden Sie bitte an support@solar-fox.de.
Prüfen Sie die Sendung bei Empfang auf mögliche Transportschäden!
Lieferung durch DPD
Sichtbar äußerlich beschädigt |
Inhalt beschädigt - Verpackung ok |
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Bei Lieferung durch eine Spedition
Sichtbar äußerlich beschädigt |
Inhalt beschädigt - Verpackung ok |
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Bei Transportschäden, die durch DPD und Spedition verursacht wurden, ist ohne die vollständigen, fristgerecht an uns geschickten Unterlagen eine Schadensregulierung und Haftbarhaltung des Transportführers nicht möglich.
Informationen zum rechtlichen Hintergrund:
Der Empfänger oder Absender einer Frachtsendung muss dem Frachtführer nach §438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei der Ablieferung zu erfolgen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung.
Folgen einer Unterlassenen Schadensanzeige:
Werden Beanstandungen hinsichtlich Menge und Beschädigung gar nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig vorgenommen, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde.
Welcher Schaden ist äußerlich erkennbar?
Hierunter fallen alle Beschädigungen, die ohne Öffnen der Verpackung von außen bzw. am Zustand der Verpackung deutlich erkennbar sind. Erkennbar sind Schäden aber auch wenn sich durch eine sonstige sinnliche Wahrnehmung (z.B. Klirren) ein Hinweis ergibt.
Mengenabweichungen (Anzahl der Packstücke) gelten als immer erkennbar. Wichtig ist hier, was laut Frachtpapieren (Lieferschein, Frachtbrief) übernommen wird.
Wann muss eine Verpackung geöffnet werden?
- Die Verpackung ist erkennbar beschädigt (eingerissen, eingedrückt, verschrammt oder durchnässt)
- Es liegen sonstige Anhaltspunkte vor
- Offensichtliche Gewichtsabweichungen (Paket mit 50 kg Gewicht, lässt sich sehr leicht heben)
In diesem Fall sollten Sie alle Pakete der Sendung Öffnen und kontrollieren.